Regelungen der Friedhofsverwaltung Pfarrkirche Großreinprechts
auf Basis der Friedhofsordnung für die konfessionellen Friedhöfe der Diözese St. Pölten 1963 (kurz Friedhofsordnung) und der Friedhofsgebührenordnung 2017 (beide liegen im Pfarramt zur Einsicht auf)
Die Anlage und Ausstattung unseres Pfarrfriedhofes bekundet unseren christlichen Glauben an die Auferstehung der Toten. Menschenwürde und Pietät gebieten einen würdigen Umgang mit unseren Verstorbenen. Unser Friedhof soll ein Zeichen dafür sein.
Der Friedhof ist Eigentum der röm.-kath. Pfarrkirche Großreinprechts, verwaltet durch den Pfarrkirchenrat (gemäß § 25 Abs 3 Pfarrordnung der Diözese St. Pölten 2022). Sämtliche Grabstätten bleiben im Eigentum der Pfarrkirche, Nutzungsrechte werden befristet eingeräumt.
Als Ansprechpartner wurde vom Pfarrkirchenrat Hr. Ernst Kittenberger 0680/2197202 vorgesehen.
Die Gräber sind eingeteilt in Familiengräber mit bis zu zwei Verstorbenen und solche mit bis zu vier Verstorbenen. Urnengräber sind im Pfarrfriedhof zurzeit nicht vorhanden. Urnen können aber in einer normalen Grabstätte beigesetzt werden. Die Mindestruhefrist bei Sargbeisetzung bis zur Wiederbelegung beträgt gemäß § 11 Friedhofsordnung für Erwachsene grundsätzlich 10 Jahre.
Gebühr Familiengrab mit bis zu zwei Verstorbenen (1 Schacht) € 15,- pro Jahr /
Gebühr Familiengrab mit bis zu vier Verstorbenen (1 Schacht) € 22,50 pro Jahr
(siehe Punkt I. 2a, b Friedhofsgebührenordnung 2017)
Die Grabgebühr wird jeweils 10 Jahre im Voraus verrechnet und
mit Rechnung zirka 2 Monate vor Ablauf vorgeschrieben.
Im Pfarrfriedhof soll jedes Grabmal ein würdiges Zeichen des christlichen Glaubens tragen. Antikirchliche oder antichristliche Symbole sind nicht gestattet. Die Grabstellen sollen in Größe und Form aufeinander abgestimmt sein und ein harmonisches Bild schaffen. Es wird empfohlen, die Grabstellen nicht vollständig abzudecken. Vor jeder Veränderung oder Neugestaltung einer Grabstelle ist das Einvernehmen mit der Friedhofsverwaltung herzustellen. Die Grabdenkmäler sind so sicher aufzustellen, dass keine Gefährdung der Friedhofsbesucher besteht. Es haften die Benützungsberechtigten für alle Schäden, die durch umfallende Denkmäler entstehen.
Es wird ersucht, das Unkraut zwischen den Gräbern ohne den Einsatz von umweltgefährdenden Mitteln selbst zu entfernen. Da die Grabstätten beim Öffnen benachbarter Gräber das Aushubmaterial aufnehmen müssen, sollen die Pflanzen und Sträucher auf den Gräbern nicht höher als 40 cm sein. Zwischengänge, Wege und Nachbargräber dürfen durch überwuchernde Bepflanzung nicht beeinträchtigt werden.
Der Restmüllcontainer dient nur zur Aufnahme leerer Grablichter. Da kein Biomüllsammelplatz vorhanden ist, sind alle Pflanzen, Transportgebinde wie Kisten, Säcke, Kartonagen etc. wegzubringen und gehören nicht zum Friedhofsmüll.
Der Pfarrfriedhof ist ein geweihter Ort, an dem man sich entsprechend verhalten soll. Das gebietet auch der Respekt gegenüber den Beerdigten. Rauchen ist verboten. Es ist nicht gestattet Tiere (ausgenommen Blindenhunde) mitzunehmen.
Die Regelungen der Friedhofsverwaltung werden durch Aushang kundgemacht.
Großreinprechts, am 01.09.2023